|
|
Grundriss & Preise
Objekt / Personen
|
Fläche |
Preis 1-3 Nächte |
Preis ab 3
Nächte |
Wohnzimmer |
Schlafzimmer je
Doppelbett |
Küche |
Bad |
Wäsche |
Haustiere |
Appartement 1-2 |
26 m² |
55 € |
45 € |
- |
1 |
WK |
Du/WC |
ja |
auf
Anfrage |
Desweiteren besteht die Möglichkeit ein weiteres Schlafzimmer (Doppelbett) zum Aufpreis von je 25 € pro übernachtung zu bekommen.
Im Preis inbegriffen sind Bett- und Tischwäsche, Wasser und Strom und pro Person 2 Handtücher*. Die Kurtaxe ist ebenfalls enthalten.
(*für die Dauer Ihres Aufenthaltes in unserem Haus)
Grundriss:
Auszug aus der Deutschen Hotelordnung zum Gastaufnahmevertrag
1. | Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. |
2. | Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. |
3. | Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers oder der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten. |
4. | Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermiter ersparten Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen nach Erfahungssätzen bei Ferienwohnungen 10% des Übernachtungspreises, bei Zimmer mit Frühstück 20%, bei Halbpension 30% und bei Vollpension 40% des Pensionspreises. |
5. | Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. |
6. | Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers oder der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen. |
7. | Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort |
Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung!
Eine solche erhalten Sie z.B. unter hmrv.de.
|
|